Rechtsprechung
AG Göttingen, 30.07.1999 - 74 IK 55/99 |
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Verfahrensgang
- AG Göttingen, 30.07.1999 - 74 IK 55/99
- AG Göttingen, 24.11.1999 - 74 IK 55/99
- LG Göttingen, 08.12.1999 - 10 T 101/99
Wird zitiert von ...
- LG Göttingen, 08.12.1999 - 10 T 101/99
Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittles bei Entscheidungen des …
In dem Rechtsstreit hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht sowie die Richterinnen am Landgericht ... und ... auf die Beschwerde der Gläubigerin vom 05.11.1999 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Göttingen vom 30.07.1999 - 74 IK 55/99- am 08.12.1999 beschlossen :.
Rechtsprechung
AG Göttingen, 24.11.1999 - 74 IK 55/99 |
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Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- AG Göttingen, 30.07.1999 - 74 IK 55/99
- AG Göttingen, 24.11.1999 - 74 IK 55/99
- LG Göttingen, 08.12.1999 - 10 T 101/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Göttingen, 18.05.1999 - 10 T 29/99
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verbraucherinsolvenzverfahren
Auszug aus AG Göttingen, 24.11.1999 - 74 IK 55/99
Anders als in dem vom Landgericht Göttingen im Beschluß vom 18.05.1999 (ZIP 1999, 1017) entschiedenen Fall zeichnet sich kein Erfordernis zu einer Änderung bzw. Ergänzung des Schuldenbereinigungsplanes ab.Es liegt auch darüber hinaus kein Fall vor, in dem nach der im Beschluß des erkennenden Gerichtes vom 01.04.1999 (ZIP 1999, 930) geäußerten Ansicht die Beiordnung eines Rechtsanwaltes erforderlich erscheint.
- AG Göttingen, 05.02.1999 - 74 IK 12/99
Bewilligung von PKH für das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Auszug aus AG Göttingen, 24.11.1999 - 74 IK 55/99
Prozeßkostenhilfe wird nämlich nicht für das ganze Verfahren vorab bewilligt, sondern nur für jeden Verfahrensabschnitt (AG Göttingen NZI 1999, 124). - LG München I, 01.07.1999 - 14 T 8337/99
Genereller Ausschluss der Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren
Auszug aus AG Göttingen, 24.11.1999 - 74 IK 55/99
a) Es kann dahinstehen, ob die Anordnung von Raten im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren in Betracht kommt (ablehnend AG Nordenham ZInsO 1999, 481).